Sinner erinnert daran, dass „noch vor wenigen Jahren PV-Anlagen grundsätzlich als "störend und verschandelnd" von den Baubehörden betrachtet wurden und heute ganz andere Denkansätze Allgemeingut sind" und erwartet, dass „die Stadt Karlstadt auch angesichts der aktuellen Vorgänge in Japan zu einer Neubewertung der bisherigen Rechtslage kommt.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Karlstadt hat einem Hausbesitzer in der Färbergasse unter Hinweis auf die Altstadtsatzung und mögliche „optische Beeinträchtigungen" die Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage untersagt. Das ehemals gewerblich genutzte Gebäude liege im Bereich des Denkmals „Ensemble Altstadt Karlstadt". Die Erhaltung des überlieferten Stadtbildes sei eine Aufgabe von hoher kultureller Bedeutung und erfordere bei allen baulichen Maßnahmen Rücksicht auf den überkommenen Baubestand „um das im Laufe der Jahrhunderte gewachsene Stadtbild der Altstadt zu schützen.